Rechtsanwalt

Friedrichstr. 61, 10117 Berlin

Roman Zegbaum

Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Telefon: 030 23 32 24 29 1

 

Filesharing I

Abmahnung: Filesharing, Tauschbörsen, Download, Upload, Internet . . .

Filesharing, Download / Upload: Wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen geltendes Urheberrecht verstoßen zu haben, z.B. durch das illegale Herunterladen von Musik und Filmen aus dem Internet über sogenannte Tauschbörsen (emule, edonkey, azureus, vuze usw.) so besteht sowohl die Gefahr der Strafverfolgung als auch die Möglichkeit, dass der Rechteinhaber Schadensersatz geltend macht. Oft wird hier versucht, durch Abmahnungen und hohe Anwaltsgebühren bzw. Abmahnkosten Druck zu erzeugen. Die Gebühren, die in diesen Abmahnungen verlangt werden, sind unter Umständen zu hoch und müssen von Ihnen dann nicht in voller Höhe bezahlt werden. Vor allem wenn Sie als Privatperson abgemahnt werden, bestehen gute Chancen, dass die Anwaltskosten vom Gesetz begrenzt werden.

Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren zugunsten der Anschlussinahber entwickelt. Nähers zu diesen Urteilen finden Sie in meinem BLOG.

Oft - nicht immer -  empfiehlt es sich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Aber: Die Unterlassungserklärung, die Sie zusammen mit der Abmahnung als Vordruck erhalten haben, geht häufig viel zu weit und könnte als Schuldeingeständnis verstanden werden! Unterschreiben Sie diesen Vordruck nicht, sondern lassen Sie von Ihrem Anwalt eine angemessene Unterlassungserklärung entwerfen! In jedem Fall sollten Sie sich fachkundigen Beistand eines Anwalts leisten.

Die Strafnormen des Urheberrechts sind z.B. möglicherweise erfüllt, wenn Sie sich über Tauschbörsen Musik oder Filme aus dem Internet herunterladen (s.o.) oder CDs und DVDs kopieren. Sie erinnern sich vielleicht an die Werbekampagne der Filmindustrie „Nur original ist legal !“ Der Slogan dieser Angstkampagne ist in seiner Absolutheit schlichtweg falsch. Es gibt durchaus zahlreiche Fälle, in denen Sie von einer DVD oder CD eine Kopie anfertigen dürfen, ohne dass man Sie dafür bestrafen kann. Das Problematische an diesem Rechtsgebiet ist, dass zahlreiche Halbwahrheiten im Umlauf sind, die der juristische Laie schnell für Recht und Gesetz hält. Sie sollten in jedem Fall den Rat Ihres Rechtsanwalts einholen, wenn Sie wegen eines angeblichen Gesetzesverstoßes straf- oder zivilrechtlich belangt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Beiträge auf meiner Website nicht geeignet sind, eine Einzelfallberatung zu ersetzen!

Rechtsanwalt Roman Zegbaum - Telefon: 030 23 32 24 29 1

E-Mail: anwalt@rechtsanwalt-zegbaum.de

Hier geht es zum Impressum

 zur Startseite