Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht
mit seinen diversen Untergebieten ist mein großer
Tätigkeitsschwerpunkt. In Bußgeldsachen habe ich in Berlin und
Brandenburg teilweise mehrere Gerichtstermine an einem Tag.
Bußgeldbescheid und Fahrverbot wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß gehören
ebenso zum Verkehrsrecht wie Probleme beim Autokauf oder der
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall.
Das Verkehrsrecht umfasst Bereiche des Zivilrechts (z.B. wenn Sie
nach einem Unfall Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen
wollen), des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts (z.B. die
Trunkenheitsfahrt, zu schnelles Fahren, Falschparken) sowie des
Verwaltungsrechts (z.B. Fahrerlaubnisentziehung oder das
Punkteregister in Flensburg).
Ein
weiterer häufiger Themenkomplex ist der Bereich Entziehung
der Fahrerlaubnis/Abstinentnachweis/MPU
(medizinisch-psychologische Untersuchung).
Hatten Sie einen Verkehrsunfall,
und der Andere hat Schuld, dann kann ich für Sie tätig
werden, auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung hatten
und nicht selbst zahlen können. Denn die Anwaltskosten
muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
übernehmen. Und inzwischen ist es schein bei Gericht
angekommen, dass man sich als Geschädige/r bei einem
Unfall einen Anwalt nehmen sollte, denn:
Verschiedenes zum Verkehrsrecht finden
Sie im BLOG.
Rechtsanwalt Roman Zegbaum.
Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht.
Näheres
zu meiner Tätigkeit als Strafverteidiger
finden Sie hier.
Rechtsanwalt
Roman Zegbaum - Telefon: 030
23 32 24 29 1
E-Mail:
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