Rechtsanwalt

Friedrichstr. 61, 10117 Berlin

Roman Zegbaum

Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Telefon: 030 23 32 24 29 1

 

Zivilrecht

Das Zivilrecht (= Bürgerliches Recht = Privatrecht) umfasst die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander oder auch des Bürgers gegenüber dem Staat, wenn der Staat nicht hoheitlich handelt. Zum Zivilrecht gehört u.a. die Geltendmachung von Schadensersatz, z.B. nach einem Verkehrsunfall, oder das Vertragsrecht, gleich ob etwa Kauf, Leasing oder Miete. Somit gehört auch das Mietrecht zum Zivilrecht. Auch die berüchtigten Probleme im Anschluss an eine Internet-Auktion, z.B. bei Ebay, gehören hierher - oder jene "Verträge" die im Internet zustande gekommen sind, weil man mal eben irgendwo raufgeklickt hat, ohne das berüchtigte Kleingedruckte gelesen zu haben. Das Kleingedruckte, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, halten aber auch außerhalb des Internets oft so manch eine unangenehme Überraschung bereit. Allerdings gibt es zahlreiche Gründe, warum diese Art der Vertragsbedingungen unwirksam sein können. Besonders relevant ist das häufig beim Gewährleistungsausschluss, der gerne in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, z.B. auf einem vorgedruckten Vertragsformular beim Autokauf, erfolgt. Dies gilt auch für Gebrauchtwaren, d.h. auch den Gebrauchtwagenkauf. Egal ob sie Käufer oder Verkäufer sind: Sie sollten wissen, ob Sie die Gewährleistungsrechte tatsächlich wirksam ausgeschlossen haben. Sonst kann der Käufer des gebrauchten PKW unter Umständen noch nach zwei Jahren ein neues Getriebe verlangen!

Viele Verbraucher unterschätzen ihre Möglichkeiten, sich von einem unliebsamen Vertrag zu lösen. Es kommt durchaus vor, dass der Vertrag insgesamt unwirksam ist und damit keinerlei Pflichten begründet. Nicht selten hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht. Selbst wenn Sie glauben, eine zweiwöchige Widerrufsfrist sei bereits verstrichen, so kann es sein, dass der Widerruf auch später noch möglich ist. Ärgerlich ist es natürlich, wenn der Vertragspartner bereits ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt damit beauftragt hat, vermeintliche Schulden einzutreiben. Besonders unangenehm ist dann, dass Inkassokosten oder Rechtsanwaltsgebühren zu den ursprünglichen Schulden hinzukommen. Tatsächlich aber ist die Erhebung solcher Kosten in manchen Fällen rechtswidrig, weil die Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen. Es kommt hier – wie immer – aber stets auf den Einzelfall an.

Auch bei Schadensersatz nach einen Verkehrsunfall gibt es so einiges zu beachten. „Wer hinten auffährt, hat immer Schuld?“ Keineswegs! Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit schlichtweg falsch. Wer etwas Anderes behauptet, hat die zivilprozessrechtliche Beweislehre nicht verstanden. Derjenige, der einem anderem hinten auffährt, wird meistens Schuld haben. Aber es gibt Umstände, aufgrund derer der Vordermann (Mit-) Schuld haben kann.

Wenn Sie klagen oder verklagt werden, dann landet der Rechtsstreit, meist abhängig vom Streitwert, entweder vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht: Bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00 Euro ist das Amtsgericht zuständig. Liegt der Streitwert auch nur einen einzigen Cent über dieser Summe, ist das Landgericht zuständig. Vor dem Landgericht herrscht der sogenannte Anwaltszwang, d.h. vor dem Landgericht müssen Sie einen Rechtsanwalt haben. Dies macht angesichts des Streitwerts von über 5.000,00 Euro auch Sinn, denn es geht um so einiges!


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