Rechtsanwalt

Friedrichstr. 61, 10117 Berlin

Roman Zegbaum

Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht

Telefon: 030 23 32 24 29 1

 

Filesharing II

Der Schreck ist groß, wenn beim im Briefkastens ein Brief von einer Anwaltskanzlei liegt! Noch größer ist dann der Schreck, wenn es sich um eine Abmahnung handelt und plötzlich einige hundert oder tausend Euro gefordert werden.

Eine Privatperson wird in der heutigen Zeit schnell der Empfänger einer Abmahnung, wenn im Internet über eine sog. Tauschbörse, d.h. über ein peer-to-peer Netzwerk (peer-2-peer) Musik- oder Filmdateien zum Upload angeboten wurden. Peer-to-peer-Netzwerke werden z.B. über Programme wie Emule, Edonkey, Bittorrent, uTorrent, Vuze, Azureus oder Limewire erstellt. Oftmals weiß der Nutzer solcher Programme gar nicht, dass die Dateien (z.B. Filme oder Musik) , die er herunterlädt, von den Programmen gleichtzeitig automatisch zum Upload angeboten werden. Das Uplaoden und Downlaoden ist der Vorgang, der allgemein als Filesharing bezeichnet wird. Das Anbieten einer Datei zum Upload ist jedenfalls das, was die Abmahnung verhindern will. Die Abmahnung soll ein bestimmtes Verhalten untersagen ("Hören Sie sofort auf, einen Film herunterzuladen, an dem wir Rechte haben!")

Ob und wie man sich gegen eine Abmahnung wehren kann, hängt vom Einzelfall ab. Nach meinem Dafürhalten sollte stets eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite gegen Sie eine sog. einstweilige Verfügung erwirkt. Denn für den Abmahner besteht der Vorteil einer solchen einstweiligen Verfügung darin, dass er hierbei - anders als bei einer "klassichen" Klage - keine Gerichtskosten "vorschießen" muss. Sie sollten jedoch grundsätzlich nie die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, die der Abmahnung beigefügt ist!

Wenn Sie eine Compilation (z.B. "BRAVO-Hits") oder einen sog. Container (z.B. German Top 100), d.h. Sammlungen mehrerer Titel "auf einen Schlag" heruntergeladen bzw. dabei zum Upload angeboten haben, besteht die Gefahr, dass Sie mehrere Abmahnungen erhalten. Wenn Sie eine Dateisammlung (Container) wie z.B. die German Top 100 herunterladen, besteht theoretisch die Möglichkeit, dass Sie 100 Abmahnungen erhalten - eine Abmahnung pro Titel! Wenn dann im Zusammenhang mit jeder Abmahnung jeweils Schadensersatz bzw. Anwaltskosten i.H.v. von 500,00 € gefordert werden, bedeutet dies in diesem theoretischen Beispielsfall, dass Sie sich Forderungen von insgesamt 50.000,00 € gegenüber sehen.

Längst wird auch das Verbreiten von Fernsehserien abgemahnt. Exemplarisch genannt seien hier die Serien Family Guy, Simpsons, How I Met Your Mother oder The Walking Dead. Abgemahnt wird im Bereich der TV-Serien vor allem durch Twentieth Century Fox Germany GmbH, die durch die Kolleginnen und Kollegen von Waldorf Frommer vertreten werden. Die Kollegen der Kanzlei Sasse & Partner mahnen das Verbreiten der Fernsehserie The Walking Dead ab.

Viele der abgemahnten Internetnutzer konnten/können es kaum fassen, wenn dann im Schreiben der abmahnenden Anwaltskanzlei steht, dass der Gegenstandswert bei einem Unterlassungsanspruch bei weit über 10.000,00 € liegen kann. Diese Größenordnungen sind in vielen Fällen durchaus zutreffend, so dass das weitere Vorgehen (z.B. wie soll eine Unterlassungserklärung formuliert werden?) gründlich überlegt werden sollte. Eine Gesetzesänderung mit dem Ziel, den Streitwert des Unterlassungsanspruchs auf 1.000,00 € zu reduzieren, dürfte mittlerweile in vielen Fällen geeignet sein, bei den abgemahnten Internetnutzern für Erleichterung zu sorgen.

Im Juni 2015 hat der BGH für Filesharing-Fälle einen Schadensersatz von 200,00 € pro Musiktitel bestätigt (Näheres hierzu in meinem BLOG).

Lesenswert zum Thema Abamahnung ist auch die website www.abmahnung.org/filesharing. Bitte haben Sie Verständnis, dass die dortigen Inhalte außerhalb meines Verantwortungsbereichs liegen.


Bitte beachten Sie, dass die Beiträge auf meiner Website/in meinem Blog nicht geeignet sind, eine Einzelfallberatung zu ersetzen!

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