Zivilrecht
Das
Zivilrecht (= Bürgerliches Recht =
Privatrecht) umfasst die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander
oder auch des Bürgers gegenüber dem Staat, wenn der Staat nicht
hoheitlich handelt. Zum Zivilrecht gehört u.a. die Geltendmachung
von
Schadensersatz, z.B. nach einem
Verkehrsunfall,
oder das Vertragsrecht, gleich ob etwa Kauf, Leasing oder Miete.
Somit gehört auch das Mietrecht zum Zivilrecht. Auch die
berüchtigten Probleme im Anschluss an eine Internet-Auktion, z.B.
bei Ebay, gehören hierher - oder jene "Verträge" die im Internet
zustande gekommen sind, weil man mal eben irgendwo raufgeklickt hat,
ohne das berüchtigte Kleingedruckte gelesen zu haben. Das
Kleingedruckte, die sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
halten aber auch außerhalb des Internets oft so manch eine
unangenehme Überraschung bereit. Allerdings gibt es zahlreiche
Gründe, warum diese Art der Vertragsbedingungen unwirksam sein
können. Besonders relevant ist das häufig beim
Gewährleistungsausschluss, der gerne in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, z.B. auf einem vorgedruckten Vertragsformular
beim
Autokauf, erfolgt. Dies gilt auch für
Gebrauchtwaren, d.h. auch den
Gebrauchtwagenkauf.
Egal ob sie Käufer oder Verkäufer sind: Sie sollten wissen, ob Sie
die Gewährleistungsrechte tatsächlich wirksam ausgeschlossen haben.
Sonst kann der Käufer des gebrauchten PKW unter Umständen noch nach
zwei Jahren ein neues Getriebe verlangen!
Viele Verbraucher unterschätzen ihre Möglichkeiten, sich von einem
unliebsamen Vertrag zu lösen. Es kommt durchaus vor, dass der
Vertrag insgesamt unwirksam ist und damit keinerlei Pflichten
begründet. Nicht selten hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht.
Selbst wenn Sie glauben, eine zweiwöchige Widerrufsfrist sei bereits
verstrichen, so kann es sein, dass der Widerruf auch später noch
möglich ist. Ärgerlich ist es natürlich, wenn der Vertragspartner
bereits ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt damit beauftragt
hat, vermeintliche Schulden einzutreiben. Besonders unangenehm ist
dann, dass Inkassokosten oder Rechtsanwaltsgebühren zu den
ursprünglichen Schulden hinzukommen. Tatsächlich aber ist die
Erhebung solcher Kosten in manchen Fällen rechtswidrig, weil die
Voraussetzungen dafür gar nicht vorliegen. Es kommt hier – wie immer
– aber stets auf den Einzelfall an.
Auch
bei Schadensersatz nach einen Verkehrsunfall
gibt es so einiges zu beachten. „Wer hinten auffährt, hat immer
Schuld?“ Keineswegs! Diese Aussage ist in ihrer Absolutheit
schlichtweg falsch. Wer etwas Anderes behauptet, hat die
zivilprozessrechtliche Beweislehre nicht verstanden. Derjenige,
der einem anderem hinten auffährt, wird meistens Schuld haben.
Aber es gibt Umstände, aufgrund derer der Vordermann (Mit-) Schuld
haben kann.
Wenn
Sie klagen oder verklagt werden, dann landet der Rechtsstreit,
meist abhängig vom Streitwert, entweder vor dem Amtsgericht oder
dem Landgericht: Bei einem Streitwert bis einschließlich 5.000,00
Euro ist das Amtsgericht zuständig. Liegt der Streitwert auch nur
einen einzigen Cent über dieser Summe, ist das Landgericht
zuständig. Vor dem Landgericht herrscht der sogenannte
Anwaltszwang, d.h. vor dem Landgericht müssen Sie einen
Rechtsanwalt haben. Dies macht angesichts des Streitwerts von über
5.000,00 Euro auch Sinn, denn es geht um so einiges!